Allgemeine Auftragsbedingungen
1. Anwendungsbereich
- Diese Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen dem Auftraggeber und der Auftragnehmerin (nachfolgend „Übersetzerin/Übersetzer“), sofern
keine abweichenden Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden oder zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
- Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn die Übersetzerin/ der Übersetzer deren Geltung ausdrücklich
schriftlich zugestimmt hat.
2. Leistungsumfang
Die Übersetzerin/ Der Übersetzer verpflichtet sich, den Übersetzungsauftrag fachgerecht und nach den anerkannten Regeln ihres/seines Berufsstandes
auszuführen. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Version der Übersetzung.
3. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat die Übersetzerin/ den Übersetzer rechtzeitig über besondere Anforderungen an die Ausführung der Übersetzung zu informieren, insbesondere
hinsichtlich Dateiformaten, Anzahl der Exemplare, Druckreife oder äußerer Gestaltung. Sofern die Übersetzung für eine Veröffentlichung bestimmt ist, ist der Übersetzerin/ dem Übersetzer ein
Korrekturabzug zur Verfügung zu stellen.
- Sämtliche für die Übersetzung erforderlichen Informationen und Unterlagen (z. B. Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen oder Abkürzungen) sind der Übersetzerin /
dem Übersetzer unaufgefordert und rechtzeitig zu übermitteln.
- Nachteile oder Fehler, die auf eine Verletzung dieser Mitwirkungspflichten zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten der Übersetzerin/ des Übersetzers.
4. Nachbesserung
- Der Übersetzerin/ Der Übersetzer steht das Recht zu, erkannte Mängel zunächst selbst zu beheben. Beanstandungen sind vom Auftraggeber konkret und nachvollziehbar zu
benennen.
- Schlägt die Nachbesserung fehl oder ist sie nicht möglich, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.
5. Haftung
- Die Übersetzerin/ Der Übersetzer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit besteht eine Haftung nur bei der Verletzung
wesentlicher Vertragspflichten.
- Für Fehler, die auf unrichtige oder unklare Ausgangstexte zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.
- Eine Haftung für Verzögerungen infolge höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, ist ausgeschlossen.
- Für den Verlust überlassener Unterlagen durch Ereignisse wie Einbruch, Diebstahl, Brand oder Wasserschäden übernimmt die Übersetzerin/der Übersetzer keine
Haftung.
- Wird die Übersetzerin/ der Übersetzer wegen angeblicher oder tatsächlicher Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Ausgangstext in Anspruch genommen, stellt
der Auftraggeber sie/ihn von sämtlichen daraus resultierenden Ansprüchen frei.
6. Vertraulichkeit
Die Übersetzerin/ Der Übersetzer verpflichtet sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen streng vertraulich zu behandeln.
7. Vergütung
- Das Honorar ist nach Abnahme der Übersetzungsleistung sofort zur Zahlung fällig. Die Abnahmefrist muss angemessen bemessen sein.
- Zusätzlich zum vereinbarten Honorar werden abgestimmte und tatsächlich entstandene Auslagen ersetzt. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird gesondert ausgewiesen. Bei
umfangreichen Aufträgen ist die Übersetzerin/ der Übersetzer berechtigt, einen angemessenen Vorschuss zu verlangen oder die Herausgabe der Arbeit von einer Teil- oder Vorauszahlung abhängig zu
machen.
- Bei Rücktritt oder Stornierung des Auftrags sind die bis dahin entstandenes Kosten sowie bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten.
- Wurde kein Honorar vereinbart, gilt eine übliche und angemessene Vergütung entsprechend Art und Schwierigkeitsgrad der Leistung als geschuldet. Maßgeblich sind
mindestens die im Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz vorgesehenen Sätze.
- Preisnachlässe oder Rabatte gelten nur bei fristgerechter Zahlung und entfallen bei Zahlungsverzug.
8. Nutzungsrechte und Urheberrecht
- Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Forderungen verbleibt die Übersetzung im Eigentum der Übersetzerin / des Übersetzers. Eine Nutzung ist vorher nicht
gestattet.
- Die Übersetzerin/ der Übersetzer behält sämtliche urheberrechtlichen Ansprüche an ihrer/seiner Leistung.
9. Rechtswahl und Schlussbestimmungen
- Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
- Sollte eine Bestimmung dieser Auftragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.